Weil sie arbeitsrechtlich die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert und verbindliche Regeln vorgibt. Ohne Freigabe durch eine berechtigte Stelle (z. B. Vorgesetzte/r, Verantwortliche/r des Bereichs) wäre unklar, ob die Anweisung offiziell gültig ist.